TODESFALL


 

IM TODESFALL - WAS TUN?


Jemand, der soeben einen lieben Menschen durch den Tod verloren hat, befindet sich zweifellos in einem Ausnahmezustand. Er trägt Schmerz, Trauer, manchmal Fassungslosigkeit und Verzweiflung in sich. Um ihn herum scheint die Zeit still zu stehen. Alles, was vorher noch Wert und Wichtigkeit für ihn hatte, scheint jetzt bedeutungslos. Sich seiner Situation noch nicht richtig bewusst, muss der Angehörige trotzdem in absehbarer Zeit Maßnahmen zur Veranlassung der Beisetzung des Verstorbenen setzen. Dabei hat er über Dinge zu entscheiden, mit denen er sich in seinem Leben vielleicht noch nie oder nur teilweise auseinandergesetzt hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen ist der erste Schritt.

 

Maßnahmen und Formalitäten


Sterbefall zu Hause:
Benachrichtigung an den behandelten Arzt, Sprengel- oder Amtsarzt und dann Kontaktaufnahme mit dem Bestatter.
Sterbefall in einem Klinikum oder Heim:
Benachrichtigung an den Bestatter.
Bereithalten der Originaldokumente des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde und/oder Geburts- bzw. Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatrolle
- Heiratsurkunde (Scheidungsdekret)
Weiters wird benötigt:
- Foto für eine eventuelle Todesanzeige
- Kleidung für den Verstorbenen.
- Kontaktaufnahme mit einer Geistlichkeit bzw. dem jeweiligen Repräsentanten der Glaubenszugehörigkeit oder einem Grabredner.
- Veranlassung der Graböffnung und -schließung bei ihrem Bestatter.
- Bestellen des Sargbuketts und der Blumenkränze.
- Bereithalten einer Adressenliste mit den Anschriften der Angehörigen.

Die Trauerfeier


Mit der Todesanzeige lädt man Freunde und Bekannte des Verstorbenen zum Abschiednehmen bei der Beerdigung ein. Die Teilnahme an dieser Feier ist ein Zeichen der Anteilnahme und ein Ausdruck der Wertschätzung. Eine Möglichkeit des Dankes für diese entgegengebrachte Verbundenheit ist die Einladung zum anschließenden Kaffee oder einer kleinen Jause. Bei diesem Treffen nach der Beerdigung erfährt man das Gefühl der Gemeinschaft. Es bietet sich die Gelegenheit, Erinnerungen über den Verstorbenen auszutauschen und wertvolle Gespräche zu führen. Der Kontakt sollte auch für die kommende Zeit aufrecht erhalten bleiben, weil es manchen Menschen oft schwer fällt, sich mit den Hinterbliebenen in Verbindung zu setzen. So setzt man den Grundstein für die Bewältigung der Trauer, in dem man von den Verwandten, Freunden und Bekannten Unterstützung erfährt.


Weitere Erledigungen


- Den Sterbefall beim Arbeitgeber und beim Berufsverband melden.
- Grabsteinbeschriftung und Grabpflege.
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (eventuell Notar einschalten).
- Wohnung kündigen.
- Telefon und Zeitungen abbestellen.
- Die Pensionsversicherung kündigen und den Rentenanspruch geltend machen.
- Kündigung der Versicherungen.
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung.
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen.
- Umbestellung der Post.
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern.
- Bei Bedarf Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

KONTAKTPERSONEN


Pfarramt Sautens
Widumgasse 5 6432 Sautens
+43 (0) 5252 / 6541
+43 (0) 676 / 87307516
pfarre.sautens@dibk.at
Pfarrer Andreas Agreiter MHM, MPS MA
Tel: +43 676 87307514
Mesnerin: Bärbl Schimanz .